Genauer hinschauen. Gefahren erkennen. Einsatzbereitschaft sichern.

Ob Elektrostapler, Gabelstapler mit Gas- bzw. Dieselantrieb, Geländestapler, Arbeitsbühne oder sonstige Lagertechnik: Wer Flurfördertechnik einsetzt, ist auch verpflichtet, für Betriebssicherheit und Arbeits- bzw. Umweltschutz zu sorgen. Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung nach FEM 4.004 (auch noch bekannt als UVV-Prüfung) vorgeschrieben. Selbstverständlich übernehmen die Stapler-Profis von Timmermanns diese Prüfungen auch für Ihren Fuhrpark – unabhängig davon, ob die betroffenen Stapler bei uns gekauft wurden. Damit sind einige wichtige Vorteile verbunden:

  • Wir erinnern Sie an demnächst fällige Prüftermine und vereinbaren Wunschtermine, um die Stapler Standzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Unsere Stapler Spezialisten achten darauf, dass alle Vorgaben einer Prüfung nach FEM 4.004 eingehalten werden und sorgen für eine lückenlose Dokumentation der Stapler-Prüfung.
  • Die regelmäßigen Prüfungen werden, soweit möglich, mit anfallenden Wartungen zusammengelegt, um die Standzeiten für Kontrolle und Service weiter zu minimieren.
  • Bei der Prüfung nach FEM 4.004 (UVVPrüfung) erfolgt zugleich eine Sicht- und Funktionskontrolle der Gabelstapler, die anstehende Verschleißarbeiten oder Reparaturen frühzeitig erkennen lässt. Somit wird die Gefahr des unerwarteten Ausfalls eines Gabelstaplers, einer Arbeitsbühne oder anderer Lagergeräte deutlich reduziert.

Timmermanns: Verlässlichkeit durch Service mit Sorgfalt